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Displaytafel

Displaytafel

Leistungen_Geschaeftskunden_DisplayFür eine Markteinführung oder Neuauflage Ihrer Produkte benötigen Sie hochwertige und sauber verarbeitete Mustertafeln? Wir sehen uns als wichtigen und kompetenten Partner bei der Umsetzung Ihrer Produktpräsentation. Für uns ist die hohe Qualität unserer Arbeit eine wichtige Grundvoraussetzung für die immer wichtiger werdende Präsentation Ihrer Produkte und Artikel. Aus dieser Anforderung heraus entwickeln und fertigen wir innovative und kreative Displaytafeln für eine optimale Präsentation Ihrer Produkte. Ob Forex PVC-Hartschaum-, Polystrol-, Polypropylen-, MDF-, Spanholz-, Hartfaser-, Sperrholz- oder Schichtholzplatten, gemeinsam finden wir mit Ihnen die wirtschaftlich rentabelste und dennoch professionellste Lösung. Unsere Platten sind individuell bedruckbar und es steht eine diverse Farbauswahl von schwarz über weiß bis hin zu transparent zur Verfügung. Wir führen Standard- bzw. Fixmaße, aber auch individuelle Größen sind für uns kein Problem. Diverse Bearbeitungsmöglichkeiten stehen uns zur Verfügung, so können wir unsere Platten fräsen, schleifen, abschrägen, abrunden oder aber auch lackieren um nur ein paar Möglichkeiten der Bearbeitung aufzuführen. Prototypen sind für uns selbstverständlich. Sind die Tests erfolgreich, geht es direkt über in die Serienfertigung, um Ihre Tafeln sobald als möglich in den Markt zu bekommen und um die geplanten Umsätze zu generieren.
Sperrmüll

Sperrmüll

AVV 20 03 07 Möbel Polstermöbel Teppich Textilien Porzellan Altpapier Matratze Kinderspielzeug Fahrräder dazu zählt NICHT: Isolier- und Dämmmaterial, KMF (Künstliche Mineralfaser), verdorbene oder überlagerte Nahrungsmittel, Wandfarben in Eimern, gefüllte Einmachgläser, Nachtspeicheröfen, Sonderabfall, Ölöfen, Heizöltanks, flüssige Stoffe, gefährliche Stoffe Allgemeine Informationen Genereller Ausschluss Es ist gesetzlich verboten, gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen zu vermischen. Allgemein ist das Trennen von Abfällen zu empfehlen (ökologisch und ökonomisch), insbesondere bei mineralischen Abfällen. Nachfolgend aufgeführte Abfälle sind grundsätzlich von der Annahme AUSGESCHLOSSEN Flüssigkeiten Grundsätzlich gefährliche Abfälle Sonderabfälle, wie z.B. Farben, Lacke, Chemikalien, Öle und Fette, Altöle (z.B. Motor, Getriebe, etc.), Düngemittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, giftige Abfälle, lösemittelhaltige Abfälle, Säuren und Laugen, Reiniger, Waschmittel, wasserlösliche Abfälle, Salze, Speichersteine oder Bauteile aus Nachtspeicheröfen, Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle, Stäube, undichte nasse Bleibatterien, Nickel-Cadmium-Batterien, Lithiumbatterien (egal ob lose oder verbaut), Brandbeschleuniger (Feuerzeug, Spiritus, Kraftstoff, etc.), Feuerlöscher, gesundheitsgefährdende Abfälle, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel Anlieferung und Stellplatz des Containers Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. Die Fahrzeughöhe des jeweiligen Containerfahrzeugs ist zu beachten. Ein LKW ist deutlich schwerer als ein PKW. Alle vom Containerfahrzeug zu befahrenden Flächen müssen für Schwerlastverkehr geeignet sein. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund. Vor dem Container muß ausreichend freie Fläche sein, damit der anliefernde LKW problemlos an den Container rangieren kann. Aufstellen auf öffentlichem Grund Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde. Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen. Ein Abstellen auf Ihrem privatem Grund ist natürlich ohne öffentliche Genehmigung möglich (bitte beachten Sie hier die Anforderungen an die zu befahrenden Verkehrsflächen). Richtiges Befüllen des Containers Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Die maximale Zuladung je eingesetztem Containerfahrzeug ist zu beachten: 5 to GG Containerfahrzeugahrzeug max. 1,5 to Zuladung; 7,5 to GG Containerfahrzeug max. 3 to Zuladung; 18 to GG Containerfahrzeug max. 7 Tonnen Zuladung. Bei Überladung darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen. Der aufgestellte Container darf nicht verrückt werden – das Containerfahrzeug kann den Container nur im abgestellten Zustand wieder aufnehmen. Der Container darf ausschliesslich mit den erlaubten
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